Unter der Bedingung, dass der Kunde das für den Content maßgebliche Entgelt entrichtet, gewährt Anbieter (MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin, BRD) dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Content nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, den Content für bestimmte gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist jedoch nicht Zweck dieser Vereinbarung, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, den Content als solchen an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, weiter zu lizenzieren, oder Dritten die Nutzung des Contents zu gestatten, soweit dies nicht im Einzelfall im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist.
Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht
zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung des Contents ein. Der Content darf jedoch unter keinen Umständen kommerziell
genutzt oder gegen Entgelt Dritten angeboten oder weiterverbreitet werden. Eine kommerzielle Nutzung liegt auch vor, wenn
Content mittelbar zur Erzielung von Einnahmen verwendet wird.
Der Kunde erhält kein Eigentum an dem Content und ist nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der
Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Ohne Rücksicht auf den Umfang der Rechtseinräumung und unbeschadet etwaiger weiterer Beschränkungen aus diesem Vertrag sind folgende Nutzungen des Contents und Handlungen unzulässig:
(1) Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem.
Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen.
(a) Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages.
(2) Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer etwaig abgebildeten Person.
(3) Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.
(4) Entfernung von etwaigen an dem oder im Zusammenhang mit dem Content genannten Urheberrechts-, Leistungsschutz- oder Markenhinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung diese Hinweise wiederzugeben.
(5) Nutzung des Contents im Rahmen oder als Teil einer Marke, einer geschäftlichen Bezeichnung, eines Namens oder einer Etablissementbezeichnung.
(6) Nutzung des Contents als Quell- oder Trainingsmaterial für generative oder andere Programme der künstlichen Intelligenz, insbesondere maschinelles Lernen oder codebasierte Programme.
(7) Nutzung des Contents für eine Monetarisierung über Youtubes Content ID Programm oder vergleichbare Programme.
(8) Nutzung des Contents zur Erstellung von Tracks für Bibliotheksmusik.
(9) Nutzung des Contents für die Erstellung von Sounds oder anderen Sample-Inhalten für jegliche Art von virtuellen Instrumenten, Sample-Libraries, Sample-basierten Produkten, Musikinstrumenten oder Konkurrenzprodukten, die entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte lizenziert oder verbreitet werden.
Der Kunde gewährleistet, den Content nur nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und stellt Anbieter von allen
Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Content abweichend von den vertraglichen Regelungen
genutzt hat oder nutzt.
Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung
bezieht sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.
Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbegrenzt.
Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag verstoßen hat. Die Kündigung ist nach einer Abmahnung mit Fristsetzung zulässig.
Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart wird, gelten für die Beziehungen zwischen Anbieter und dem Kunden die Bedingungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unter der Bedingung, dass der Kunde das für den Content maßgebliche Entgelt entrichtet, gewährt Anbieter (MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin, BRD) dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Content nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, den Content für bestimmte gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist jedoch nicht Zweck dieser Vereinbarung, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, den Content als solchen an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, weiter zu lizenzieren, oder Dritten die Nutzung des Contents zu gestatten, soweit dies nicht im Einzelfall im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist.
Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung des Contents ein. Darüber hinaus räumt Anbieter dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht für die folgenden gewerblichen Nutzungen ein:
(1) Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden und den Content im Rahmen dieser Bearbeitung oder Werkverbindung wie folgt zu nutzen oder nutzen zu lassen:
(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dieses Recht ist auf 1.000 Vervielfältigungsstücke beschränkt. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.
(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Diese Einräumung ist auf ein Vorführpublikum von maximal 100.000 Personen begrenzt.
(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten. Diese Einräumung ist auf 500.000 Seitenaufrufe (Page Impressions) pro Monat und 10.000 bezahlte Content-on-demand Downloads oder Streams beschränkt.
(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content nach folgender Maßgabe zu senden oder senden zu lassen: Das Senderecht ist auf 1 Ausstrahlung eines TV-Senders oder 100 Ausstrahlungen eines Radiosenders beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Rundfunk, Kabel-oder Satellitenfunk handelt.
(2) Definitionen:
(a) Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages und dürfen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2. b. genutzt werden.
(b) Eine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Content mit einem anderen urheberrechtlich geschützten Werk (z.B. Sprachwerk, Filmwerk) verbunden wird, d.h. wenn der Gegenstand, mit welchem der Content verbunden wird, ein eigenständiges Werk im Sinne der einschlägigen Urheberrechtsbestimmungen darstellt. Eine Verbindung mit alltäglichen Gegenständen stellt keine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages dar. Die Bedingungen in Ziffer 3. (1) sind unbedingt einzuhalten.
Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content mittels Bild- oder Tonträger öffentlich
wahrnehmbar zu machen. Des Weiteren erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content öffentlich
unter einer Internetadresse auf einem Server zum Abruf bereit zu halten, so lange der Kunde sicherstellt, dass der Content
durch den Abrufenden nicht dauerhaft gespeichert wird.
Diese Nutzung ist auf 500.000 Seitenaufrufe (Page Impressions) pro Monat beschränkt.
Dem Kunden werden keine anderen als die vorstehend genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde kein Eigentum an dem Content und ist der Kunde nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Ohne Rücksicht auf den Umfang der Rechtseinräumung und unbeschadet etwaiger weiterer Beschränkungen aus diesem Vertrag sind folgende Nutzungen des Contents und Handlungen unzulässig:
(1) Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem.
Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen.
(2) Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer etwaig abgebildeten Person.
(3) Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.
(4) Entfernung von etwaigen an dem oder im Zusammenhang mit dem Content genannten Urheberrechts-, Leistungsschutz- oder Markenhinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung diese Hinweise wiederzugeben.
(5) Nutzung des Contents im Rahmen oder als Teil einer Marke, einer geschäftlichen Bezeichnung, eines Namens oder einer Etablissementbezeichnung.
Der Kunde gewährleistet, den Content nur nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und stellt Anbieter von allen Ansprüchen
Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Content abweichend von den vertraglichen Regelungen genutzt hat oder
nutzt.
Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung bezieht
sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.
Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbegrenzt.
Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag verstoßen hat. Die Kündigung ist nach einer Abmahnung mit Fristsetzung zulässig.
Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart wird, gelten für die Beziehungen zwischen Anbieter und dem Kunden die Bedingungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unter der Bedingung, dass der Kunde das für den Content maßgebliche Entgelt entrichtet, gewährt Anbieter (MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin, BRD) dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Content nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, den Content für bestimmte gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist jedoch nicht Zweck dieser Vereinbarung, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, den Content als solchen an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, weiter zu lizenzieren, oder Dritten die Nutzung des Contents zu gestatten, soweit dies nicht im Einzelfall im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist.
Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung des Contents ein. Darüber hinaus räumt Anbieter dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht für die folgenden gewerblichen Nutzungen ein:
(1) Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden und den Content im Rahmen dieser Bearbeitung oder Werkverbindung wie folgt zu nutzen oder nutzen zu lassen:
(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.
(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen.
(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten.
(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu senden oder senden zu lassen.
(2) Definitionen:
(a) Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages und dürfen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2. b. genutzt werden.
(b) Eine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Content mit einem anderen urheberrechtlich geschützten Werk (z.B. Sprachwerk, Filmwerk) verbunden wird, d.h. wenn der Gegenstand, mit welchem der Content verbunden wird, ein eigenständiges Werk im Sinne der einschlägigen Urheberrechtsbestimmungen darstellt. Eine Verbindung mit alltäglichen Gegenständen stellt keine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages dar. Die Bedingungen in Ziffer 3. (1) sind unbedingt einzuhalten.
Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Des Weiteren erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content öffentlich unter einer Internetadresse auf einem Server zum Abruf bereit zu halten, so lange der Kunde sicherstellt, dass der Content durch den Abrufenden nicht dauerhaft gespeichert wird.
Dem Kunden werden keine anderen als die vorstehend genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde kein Eigentum an dem Content und ist der Kunde nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
Ohne Rücksicht auf den Umfang der Rechtseinräumung und unbeschadet etwaiger weiterer Beschränkungen aus diesem Vertrag sind folgende Nutzungen des Contents und Handlungen unzulässig:
(1) Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem.
Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen.
(2) Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer etwaig abgebildeten Person.
(3) Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.
(4) Entfernung von etwaigen an dem oder im Zusammenhang mit dem Content genannten Urheberrechts-, Leistungsschutz- oder Markenhinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung diese Hinweise wiederzugeben.
(5) Nutzung des Contents im Rahmen oder als Teil einer Marke, einer geschäftlichen Bezeichnung, eines Namens oder einer Etablissementbezeichnung.
Der Kunde gewährleistet, den Content nur nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und stellt Anbieter von allen Ansprüchen
Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Content abweichend von den vertraglichen Regelungen genutzt hat oder
nutzt.
Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung bezieht
sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.
Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbegrenzt.
Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag verstoßen hat. Die Kündigung ist nach einer Abmahnung mit Fristsetzung zulässig.
Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart wird, gelten für die Beziehungen zwischen Anbieter und dem Kunden die Bedingungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.